Bewertung von Pensionszusagen
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist verabschiedet und im Wesentlichen ab dem 1.1.2010 anzuwenden. Das bedeutet grünes Licht für die größte HGB-Reform seit über 20 Jahren.
Deshalb sind Fachleute jetzt gut beraten, sich schnellstmöglich mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen vertraut zu machen.
Eine besondere Brisanz ergibt sich durch das Wahlrecht zur früheren Anwendung - ab dem 1.1.2009. In diesen Fällen sollten besonders zügig Maßnahmen ergriffen werden!
Die neue Bewertung von Pensionszusagen bringt für mittelständische Unternehmen erhebliche Belastungen. Im schlimmsten Fall droht eine Überschuldung.
Dieser Effekt geht darauf zurück, dass nach dem BilMoG Pensionszusagen künftig in der Handelsbilanz „realistisch“ zu bewerten sind. Damit sind Preis- und Kostensteigerungen für den Erfüllungsbetrag anzusetzen, es ist mit dem Marktzins zu bewerten und erwartete Rentenanpassungen, Gehaltssteigerungen sowie die erwartete Mitarbeiterfluktuation sind einzubeziehen.
Bisher war in der Handelsbilanz zumeist der steuerliche Rückstellungswert angesetzt worden, der – um Steuerausfälle zu vermeiden – von nicht realistischen Annahmen ausging. In der Steuerbilanz bleibt es dabei, in der Handelsbilanz wird nun „richtiger“ gerechnet.
Für die Praxis bringt das BilMoG deutliche Veränderungen:
- Handels- und Steuerbilanz werden auseinanderfallen und es sind jeweils eigene versicherungsmathematische Gutachten nötig.
- Auch IFRS-Bilanzierer können die Werte aus der Handelsbilanz nur deutlich modifiziert übernehmen.
- Der Gleichlauf von Vermögen und Verpflichtung bei kongruent rückgedeckten Versorgungszusagen in der Bilanz ist künftig nach einer ersten Analyse von PricewaterhouseCoopers (PWC) fraglich.
- Die Volatilät des Marktzinses wird auf die Handelsbilanz durchschlagen.
- Die Saldierung von CTAs und verpfändeten Rückdeckungsversicherungen ist nun zum ersten Mal in der Handelsbilanz möglich.
Es ist davon auszugehen, dass das BilMoG nach der Sommerpause verabschiedet wird. Das Gesetz soll für Geschäftsjahre, die im Kalenderjahr 2009 beginnen, erstmalig gelten (Bilanz per 31.12.2009).
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